Mann mit Laptop am Strand

Digital Nomaden und Steuern – Alles was man über Steuern wissen muss.

Alles was digitale Nomaden, Online Unternehmen und Freelancer wissen müssen

Ortsunabhängiges Arbeiten ist heute längst keine Seltenheit mehr. Zahlreiche Globetrotter und online Unternehmen entscheiden sich dazu remote oder virtuell zu arbeiten. Dies sorgt allerdings nicht nur für mehr Flexibilität und attraktive Geschäftsansätze, sondern auch für zahlreiche Fragen hinsichtlich der Einkommensteuer für Freiberufler oder Einkommenssteuer Unternehmen.

Wer heute als unabhängiger Unternehmer, Freelancer oder digitaler Nomade arbeitet, ist sich nicht immer über die anfallenden Steuern bewusst. Denn auch freiberuflich arbeiten neben Festanstellung kann steuerpflichtig sein. Um Licht in die Sache zu bringen, haben wir mithilfe umfangreicher Recherche zum Thema einen umfassenden Steuer-Guide für digitale Nomaden, Freelancer und Remote Online Unternehmen erstellt. Hier wird ebenfalls die Steuerpflicht im Ausland lebender Deutscher erklärt.

Falls du also ortsunabhängig oder ohne festen deutschen Wohnsitz als Freelancer oder Digital Nomaden online arbeitest, findest du in diesem Beitrag eindeutige Antworten auf Fragen zu deinem Steuerstatus, dem deutschen Steuersystem oder Themen wie der Freelancer Umsatzsteuer. Dabei sollen alle aufgeführten Daten zur Information, nicht aber zur Anleitung zu Steuerflucht oder ähnlichem dienen.

Hinweis zur Nutzung dieses Steuer-Guides für Digital Nomaden

Das deutsche Steuersystem ist umfassend und facettenreich. Um lediglich für dich relevante Informationen zu finden, empfehlen wir dir nur die Kapitel zu lesen, die für dich und deine aktuelle Situation wichtig sind. Willst du also wissen, wie du beim Finanzamt freiberufliche Tätigkeiten abmelden kannst, springe direkt zu diesem Unterpunkt. Sollte dir stattdessen aber dein aktueller Freelancer Steuern Status noch unklar sein, kann es hilfreich sein den gesamten Guide zu lesen. (Stand Februar 2021)

Vorwort – Quellen und Verbindlichkeit

Gerade wer selbst kein Steuerberater ist, aber sein täglich Brot als digitaler Nomade verdient, wird immer wieder mit Steuerfragen konfrontiert. Einige von euch haben ihren Wohnsitz in Deutschland vielleicht bereits abgemeldet. Andere denken über ein Leben als digitale Nomaden nach oder möchten sich selbständig machen. Unabhängig von deinen individuellen Plänen brauchst du wahrscheinlich vor allem eins: konkrete Antworten. Finanzamt, Handelskammern und Steuerberater können mit vielen Fragen und Zweifeln, die sich einem als digitaler Nomade stellen allerdings nicht immer weiterhelfen. Da man als digital Nomad kaum ins Schema der klassischen Berufe passt, haben wir auf eigene Faust im Internet recherchiert, Kontakt mit Unternehmen aufgenommen und anderweitig professionelle Hilfe gesucht. Antworten zu Freiberufler Steuern und Abgaben habe ich letztendlich vor allen Dingen von Experten für internationales Steuerrecht bekommen. Diese brachten Licht ins Dunkel und haben mir alle Steuerarten einfach erklärt.

Trotz unserer persönlichen Erfahrungen, gesammelten Informationen und ausgiebigen Recherche stellt dieser Artikel keine verbindliche Rechtsauskunft dar. Fragen wie “Wer zahlt keine Steuern in Deutschland?” werden daher zwar gewissenhaft beantwortet, dürfen und sollen durch eure Hinweise und Kommentare aber jederzeit aktualisiert und vertieft werden. Wer sich derweil durch selbständige Arbeit und Digital Nomad Jobs ein zweites Standbein aufbauen möchte, ist gut daran beraten sich einen geeigneten Steuerberater zu suchen. Spätestens aber, wenn eine Work and Travel Steuererklärung Deutschland fällig wird oder es um die Berechnung spezifischer Freelancer Steuern geht, zahlt sich professionelle Beratung aus!

Steuerrecht – Steuersystem Deutschland Übersicht

Dein Steuerstatus

Zur Bestimmung deines persönlichen Steuerstatus (Einkommensteuer) gilt es grundsätzlich zwei Fragen zu beantworten: Woher beziehst du deine Einkünfte? Und: Wo ist dein steuerlicher Wohnsitz? Lernst du als Freelancer Thailand kennen? Arbeitest du ausschließlich von Deutschland aus? Oder hast du ein Gewerbe in Deutschland Wohnsitz im Ausland?

Allgemeine Steuerpflicht in Deutschland

In Deutschland selbst unterscheidet man zwischen einer beschränkten und einer unbeschränkten Steuerpflicht. Während die Steuerpflicht in den USA beispielsweise an die amerikanische Staatsbürgerschaft gebunden ist, hängt dein Steuerstatus in Deutschland grundsätzlich von deinem aktuellen Wohnsitz ab. Dabei müssen gewöhnlicher Wohnsitz und Meldeadresse nicht zwangsweise übereinstimmen.          

Im Folgenden zeigen wir dir die vier Hauptkategorien der allgemeinen Steuerpflicht in Deutschland:

Wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland hat, ist in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Dies gilt auch für im Ausland erwirtschaftetes Einkommen. Auch Arbeiten in Luxemburg wohnen in Deutschland kann also bedeuten, dass du im Inland Steuern zahlen musst.

Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich nicht in Deutschland, aber du erwirtschaftest dennoch Einkommen im Inland. In diesem Fall müssen lediglich die Einkünfte aus Deutschland im Land versteuert werden. Hast du also beispielsweise Kunden in Deutschland, musst du entsprechendes Einkommen in Deutschland versteuern. Steuern Portugal würden anfallen, wenn du auch in Portugal Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit verzeichnest. 

  • Erweiterte beschränkte Steuerpflicht (§ 2 AStG)

Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort befindet sich in einem Niedrigsteuerland, in dem die Steuerbelastung im Vergleich zu Deutschland weniger als ein Drittel beträgt. Gleichzeitig hältst du wirtschaftliche Beziehungen in Deutschland aufrecht (z.B. als Anteilseigner eines Unternehmens). Dein in Deutschland erwirtschaftetes Einkommen ist somit steuerpflichtig. Darüber hinaus fällt eine Auslandssteuer auf deine im Ausland erwirtschafteten Einkünfte an, die du direkt an deinem Wohnort entrichten musst.          

  • Nicht steuerpflichtig

Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist nicht in Deutschland und du hast keine Einkünfte im Inland (z.B. Gewerbe, Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, etc.).

Steuerlicher Wohnsitz

Unabhängig davon, ob du in Deutschland gemeldet bist oder nicht ist dein Steuerstatus in Deutschland an den steuerlichen Wohnsitz gebunden. Ausschlaggebend ist hier dein gewöhnlicher Aufenthaltsort. So kann es vorkommen, dass du auch nach Abmeldung in Deutschland weiter im Inland steuerpflichtig bist. Eine Übersicht über alle Steuern, die auch in diesem Fall noch im Inland anfallen, erhältst du im Regelfall von einem Steuerberater oder bei Nachfrage beim zuständigen Finanzamt. 

Der steuerliche Wohnsitz ist dabei als der Ort definiert, an dem du dich mindestens 6 Monate pro Jahr aufhältst oder eine Wohnung hältst. Wichtig ist hierbei zudem der Nachweis einer sozialen oder beruflichen Bindung. Und auch in puncto Wohnung reicht nicht nur die allgemeine Meldebestätigung. Stattdessen ist in Deutschland erst steuerpflichtig, wer eine solche Unterkunft ständig oder zumindest regelmäßig nutzt. Hierbei gelten reine Urlaubsaufenthalte oder Kurzaufenthalte nicht. Die Steuerpflicht im Ausland lebender Deutscher muss hier im Einzelfall geklärt werden.

So gilt laut § 9 Abgabenordnung:

“Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen […].”

Im Einzelfall entscheidet das deutsche Finanzamt (zuständiges Finanzamt beschränkte Steuerpflicht). Denn auch, wenn du dich nicht regelmäßig in Deutschland oder in deiner Wohnung im Inland aufhältst, sie jedoch dauerhaft nutzen könntest, kannst du in Deutschland steuerpflichtig sein. Entscheidend ist hier meist das Verfügungsrecht oder die sogenannte Schlüsselgewalt.

Um sicherzustellen, ob dein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland liegt oder nicht, können dir folgende Fragen helfen. Beantwortest du alle mit „Ja“ liegt dein steuerlicher Wohnsitz sehr wahrscheinlich nicht in der Bundesrepublik.

  • du hast dich aus Deutschland abgemeldet und deine Wohnung gekündigt bzw. vermietet? 
  • du hast keine Verfügungsgewalt über ein altes Zimmer bei Freunden oder Eltern?
  • du verbringst bei Heimatbesuchen weniger als sechs Monate im Jahr in Deutschland?
  • du hast die meisten deiner Verträge, Abos und Mitgliedschaften in Deutschland gekündigt?

Gut zu wissen: Auch Ausländer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben sind automatisch und unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig. So ist eine Steuererklärung für Ausländer, die in Deutschland arbeiten absolut erforderlich.

Herkunft deines Einkommens

Neben deinem Wohnsitz ist vor allen Dingen die Herkunft deines Einkommens ausschlaggebend für die Bestimmung deines Steuerstatus. Ob selbständig in Deutschland oder selbständig im Ausland, die Frage ist, wo dein Einkommen grundsätzlich erwirtschaftet wird. Hierbei werden neben Einkünften aus selbständiger Arbeit, einem Gewerbebetrieb oder unternehmerischen Tätigkeiten auch Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen berücksichtigt. Alle dabei in Frage kommenden Einkunftsarten sind dabei im § 2 EStG geregelt. Beziehst du dein Einkommen also aus einer dieser Quellen musst du am Jahresende entsprechend Freelancer Steuern oder Einkommenssteuer Unternehmen in Deutschland zahlen. 

Unterschieden wird allgemein zwischen Gewinneinkünften und Überschusseinkünften. Je nach Einkommensart errechnen sich die versteuerbaren Einkünfte dabei aus den Einnahmen und den getätigten Ausgaben.

  • Gewinneinkünfte

Jeder, der in Deutschland ein Steuer Gewerbe betreibt hat Gewinneinkünfte. Diese ermitteln sich indem du Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellst. Komplizierter wird das Thema freiberufliche Tätigkeit Steuern oder Arbeiten im Ausland Steuern sobald du in mindestens zwei Folgejahren einen Reingewinn von 60.000 Euro und mehr oder einen entsprechenden Umsatz von 600.000 Euro erwirtschaftest. Spätestens jetzt lohnt es sich einen professionellen Steuerberater zu engagieren.

Einkünfte aus gewerbebetrieblichen Tätigkeiten hast du, sobald du selbständig in Deutschland (auf eigene Rechnung und Gefahr), nachhaltig (wiederholt) und mit Gewinnerzielungsabsicht (höheres Einkommen als getätigte Aufwendungen) als Marktteilnehmer (allgemeines Angebot gegen Entgelt) mit einer Betriebsstätte in Deutschland arbeitest.

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Einkünfte aus selbständiger Arbeit umfassen hauptsächlich das Einkommen, das aus freiberuflichen Tätigkeiten entsteht, sowie eventuelle Vergütungen alsGesellschafter-GeschäftsführerGesellschafter-Geschäftsführer (abhängig von der jeweiligen Sozialversicherungspflicht). Hierbei ist wiederum entscheidend ob du als Einzelunternehmer Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb beziehst oder als Freiberufler deutschen Kunden Services anbietest. Somit gilt, auch als Digitalnomade, der im Ausland arbeitet und im Inland Services anbietet, bist du in Deutschland zur Zahlung von Freelancer Steuern verpflichtet. 

  • Überschusseinkünfte

Überschusseinkünfte erzielst du im Regelfall als Angestellter oder aus Immobiliengewinnen, Wertpapieren oder ähnlichen Bezügen. In diesem Fall kannst du anfallende Gewinne ermitteln indem du eventuelle Werbungskosten von deinen Einnahmen abziehst. So kannst du leicht alle Steuern ermitteln, die du am Ende des Jahres bei deiner Steuererklärung berücksichtigen musst.          

Dies sind Gewinnanteile (Dividenden), Zinsen und sonstige Bezüge aus Wertpapieren von deutschen Ausstellern, Anteilen an GmbHs oder Immobilien, nicht aber Zinsen für deutsches Bankguthaben. Welche Investmenterträge genau unter diesen Punkt fallen, kannst du leicht in EStG § 20 und § 49 (1) Satz 5 nachlesen. 

Tipp: Bei freiberuflicher Tätigkeit Steuerfreibetrag berücksichtigen.

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)

Dies sind Einkünfte die aus einem Angestelltenverhältnis entstehen. Arbeitest du dabei im Inland wird die entsprechende Lohnsteuer automatisch an das deutsche Finanzamt abgeführt. Bei deiner jährlichen Steuererklärung musst du dann nur noch die jeweiligen Lohnsteuerbescheide deines Arbeitgebers einreichen. Wichtig ist hier eventuelle Vergütungen zu berücksichtigen, die du dir als Gesellschafter-Geschäftsführer selbst ausbezahlst.

Sonstige Einkünfte, die in Deutschland zu versteuern sind können beispielsweise wiederkehrende Rentenbezüge (z.B. Altersrenten, Auszahlungen von Versicherungen, etc.), Unterhaltsleistungen, private Veräußerungsgeschäfte (z.B. Verkauf von Immobilien, Kapitalanlagen, etc.), sonstige Leistungen (z.B. Vermietung beweglicher Gegenstände) und Abgeordnetenbezüge sein. 

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Verfügst du über eine deutsche Immobilie, die entweder in Deutschland eingetragen ist oder zu einer deutschen Betriebsstätte gehört und beziehst entsprechend Einkünfte, musst du auch hierfür Steuern zahlen. Vermietest du derweil deine Eigentumswohnung unter, besteht erst Steuerpflicht, wenn Gewinn erzielt wird. 

Dein persönlicher Steuerstatus

Nachdem du deinen steuerlichen Wohnsitz, sowie die Herkunft deines Einkommens bestimmt hast, solltest du nun in der Lage sein auch deinen persönlichen Steuerstatus zu definieren.

Grundsätzlich gilt, wer seinen steuerlichen Wohnsitz nicht mehr in Deutschland hat, ist nur noch beschränkt in der Bundesrepublik steuerpflichtig. In diesem Fall müssen lediglich im Inland erwirtschaftete Einkünfte in Deutschland versteuert werden. Dabei sind mini Gewerbe steuerfrei. Verdienst du in Deutschland kein Geld mehr, musst du selbstverständlich auch als Freelancer oder Digitalnomade keine Steuern mehr in der Bundesrepublik zahlen. 

Unbeschränkt steuerpflichtig – Freelancer Steuern und Steuern für Selbständige mit Gewerbe in Deutschland

Wer ein Gewerbe mit entsprechender Betriebsstätte in Deutschland betreibt, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und muss entsprechend alle Steuern zahlen. Dabei muss sich dein Wohnsitz nicht zwangsweise im Inland befinden. Auch als Anteilseigner oder Gesellschafter kannst du legal Gewerbeeinkünfte im Inland erwirtschaften, die anschließend in Deutschland versteuert werden müssen. Erwirtschaftest du lediglich einen Teil deiner Einkünfte im Inland und weitere Einkommen im Ausland musst du selbstverständlich nur für die in Deutschland entstandenen Summen Steuern entrichten. Für alle anderen Einkünfte sind die Zahlungen von Steuern weltweit je nach Wohnsitz unterschiedlich geregelt.

Generell gilt nach § 1 EstG in Deutschland, dass „natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, (…) unbeschränkt einkommensteuerpflichtig” sind.

Kurz gesagt, befindet sich dein steuerlicher Wohnsitz in Deutschland und du erwirtschaftest im Inland durch selbständige Arbeit oder durch Vergütungen Einkommen, musst du dies in Deutschland durch entsprechende Freiberufler Steuern und Abgaben versteuern.

Gewerbeart

Unabhängig davon, ob du in Deutschland Waren oder Dienstleistungen anbietest, benötigst du ein Gewerbe. Rechnungen schreiben ohne Gewerbe ist also nicht legal. Die anfallende Steuerbelastung hängt dann von der jeweiligen Rechtsform des Gewerbes ab. Dazu hier eine Übersicht:

Selbständige (§ 14 SGBsind alle, die entweder gewerblich oder freiberuflich tätig sind.

Gewerbetreibende (§ 15 EStGsind alle Selbständigen, die nachhaltig und selbständig mit Gewinnerzielungsabsicht eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und nicht unter die freiberuflichen Katalogberufe fallen.

Freiberufler (§ 18 EStGbetreiben grundsätzlich kein Gewerbe, sondern üben einen der Katalogberufe freiberuflich aus.

Unternehmer (§ 14 BGBbezeichnet keine Rechtsform. Der Begriff wird verwendet, wenn ein Selbständiger (Gewerbetreibender oder Freiberufler) bei einem Rechtsgeschäft im Namen der selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Bitte bedenke, dass es hierbei durchaus Überlappungen geben kann. So kannst du selbständig in Deutschland arbeiten und gleichzeitig auch Gewerbetreibender sein. Eine genaue Unterscheidung der greifenden Rechtsform als Gewerbetreibender findest du nachstehend:

Einzelunternehmer 

Wer als Freelancer oder Kleinunternehmer beispielsweise mit Tätigkeiten über Upwork Germany ein Gewerbe führen möchte, kann dies meist am besten als Einzelunternehmer tun. Hierbei sind alle erwirtschafteten Gewinne einkommensteuerpflichtig. Darüber hinaus verpflichtest du dich jeden Monat eine sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung beim deutschen Finanzamt abzugeben. Ausnahmen greifen hier nur gemäß der Kleinunternehmerregelung.

Übst du eine freiberufliche Tätigkeit Steuern aus und erwirtschaftest als Einzelunternehmer pro Jahr einen Gewinn von 60.000 Euro oder verzeichnest einen Jahresumsatz von 600.000 Euro ist es laut aktueller Gesetzeslage bisher nicht nötig Bilanzen zu erstellen. Stattdessen reicht es aus eine einfach EÜR (Einkommen-Überschuss-Rechnung) in einer Excel-Tabelle beim Finanzamt zu präsentieren. Fragen, wie: „Wieviel darf man steuerfrei verdienen als Freiberufler?“ kannst du dann im Detail mit einem erfahrenen Steuerberater klären.

Kleinunternehmer 

Kleinunternehmer stellen eine Sonderform des Einzelunternehmers dar. Sobald du dein Gewerbe als Kleinunternehmer angemeldet hast, sendet dir das deutsche Finanzamt einen Fragebogen zur steuerrechtlichen Erfassung. Hier hast du die Möglichkeit von der Kleinunternehmerregelung und dem damit einhergehenden Wahlrecht zur Umsatzsteuerbefreiung für das erste Geschäftsjahr Gebrauch zu machen (gilt gemäß § 19 UStG für einen geschätzten Jahresumsatz von weniger als 17.500 Euro). Während du so keine Freelancer Umsatzsteuer auf gestellte Rechnungen zahlen musst, kannst du ebenfalls keine bezahlte Vorsteuer für Eingangsrechnungen geltend machen.

Freiberufler 

Gemäß § 18 EStG fallen alle Freiberufler unter die sogenannten Katalogberufe. Dies umfasst hauptsächlich akademische Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Übersetzer oder Journalisten. Während eine solche Tätigkeit zwar beim Finanzamt angegeben werden muss, ist es nicht nötig ein Gewerbe anzumelden. So kannst du in diesem Fall auch eine Rechnung ohne Gewerbe ausstellen oder auf Rechnung arbeiten ohne Gewerbeschein.

Ebenso wie für Kleinunternehmer gilt auch für Freiberufler die Kleinunternehmerregelung. So können sich Freiberufler bei einem geschätzten Jahreseinkommen von bis zu 17.500 Euro von der Gewerbesteuer befreien lassen. Wichtig ist hier zu bedenken, dass gerade medizinische wie auch einige andere Berufszweige generell von der deutschen Umsatzsteuer befreit sind. Dies gilt beispielsweise für die Freelancer Umsatzsteuer. Andere werden derweil mit einem ermäßigten Steuersatz von nur 7% besteuert. In allen Fällen müssen hier lediglich EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) beim Finanzamt vorgelegt werden.

Personengesellschaften 

Entschließt du dich dazu dich mit einem Partner oder Unternehmen zusammenzuschließen, bietet es sich meist an eine Personengesellschaft in Form einer GbR, OHG oder KG zu gründen. Bei dieser Rechtsform werden erwirtschaftete Gewinne dann anteilig zugerechnet und alle Steuern im Rahmen der Einkommensteuer beglichen. Hast du dich derweil mit einem anderen Unternehmen zusammengetan, muss dieses sowohl eine Körperschaftssteuer als auch den entsprechenden Solidaritätszuschlag entrichten. In jedem Fall bezieht sich die Einkommensart bei Personengesellschaften meist auf gewerbebetriebliche oder selbständige Tätigkeiten.

Kapitalgesellschaften 

Wer über keinen aktuellen Wohnsitz in Deutschland verfügt (z.B. Freelancer Thailand), kann problemlos eine Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH, UG oder AG gründen. Mit einem Gewerbe in Deutschland Wohnsitz im Ausland muss allerdings mindestens ein Gesellschafter dauerhaft in Deutschland gemeldet sein. Für diejenige Person, die nicht in Deutschland gemeldet ist, reichen im Regelfall die Adresse deines Steuerbüros oder auch ein Service wie eBuero aus. Und selbst wenn eine Steuerprüfung ins Haus steht, musst du nicht zwangsweise persönlich anwesend sein. Mit der Erteilung einer entsprechenden Vollmacht (Mandat) kann dich dein Steuerberater vor Ort legal vertreten. Er berät dich ebenfalls hinsichtlich der anfallenden Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags.

Gut zu wissen: Auch wer als Unternehmer weiter in Deutschland gemeldet ist, sich aber vornehmlich im Ausland aufhält, muss bei einer betrieblichen Steuerprüfung nicht persönlich anwesend sein. Hier kann dich dein Steuerberater mit entsprechendem Mandat legal vertreten. Dein Steuerberater kann dich auch hinsichtlich der Steuerpflicht im Ausland lebender Deutscher beraten.

Einkommensteuer 

Personen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, müssen in der jährlichen Steuererklärung beim deutschen Finanzamt ihr gesamtes Einkommen aus In- und Ausland angeben. Nach Abzug anfallender Werbungskosten, Sonderausgaben und greifenden Steuerfreibeträgen (freiberufliche Tätigkeit Steuerfreibetrag für Singles – 9.408 Euro, sowie 18.816 Euro für Verheiratete, Stand: 2021) wird dann das zu versteuernde Einkommen bestimmt. 

Wie genau deine Einkünfte versteuert werden hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Bist du selbständig in Deutschland oder angestellt? Arbeitest du freiberuflich? Gehst du freiberuflich arbeiten neben Festanstellung? Welche Unternehmensform liegt vor? Und um welche Art der Bezüge handelt es sich? Wie hoch ist dein Einkommen und welche Steuerklasse hast du? All dies hat Einfluss auf die Einkommensteuer.

  • Umsatzsteuer

Gemäß § 2 Abs. 1 UStG ist jeder umsatzsteuerpflichtig, der selbständig mit oder ohne Gewinnabsicht eine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen ausführt. Eine Ausnahme im Rahmen der Kleinunternehmerregelung greift hierbei für Nomades, Freiberufler und Kleinunternehmer. Bei einem Life Coach Verdienst und geschätztem Jahresumsatz von 17.500 Euro im ersten Jahr und weniger als 50.000 Euro Umsatz im Folgejahr müsstest du beispielsweise keine Umsatzsteuer ausweisen und anmelden. In diesem Fall solltest du auf all deinen Ausgangsrechnungen unbedingt darauf hinweisen, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst.

Greift die Kleinunternehmerregelung für dich nicht, musst du wie alle anderen Unternehmer deine Umsatzsteuer beim deutschen Finanzamt anmelden. Gleichzeitig kannst du die bezahlte Vorsteuer geltend machen. Je nach Höhe deiner Umsätze reichst du die Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder vierteljährlich ein. Zusätzlich erstellst du zum Jahresende eine Umsatzsteuerjahreserklärung.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Umsatzsteuer von 19%. Dennoch kann im Einzelfall die ermäßigte Umsatzsteuer von 7% greifen. Wann genau das der Fall ist, kannst du im

Gut zu wissen: In Deutschland wird zwischen Soll- und Ist-Versteuerung unterschieden. Bei der Soll-Versteuerung wird die Steuer umgehend abgeführt nachdem ein Umsatz auf dem Papier entstanden ist (Rechnungsstellung). Eine Ist-Versteuerung hingegen ermöglicht es dir die anfallenden Steuern erst zu begleichen, wenn die Rechnung auch bezahlt wurde. Diese Variante kannst du beim Finanzamt beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass dein Jahresumsatz 500.000 Euro nicht übersteigt.

  • Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer beschreibt die rechtliche Ertragssteuer auf erwirtschaftete Gewinne, die alle Gewerbetreibenden entrichten müssen. Freiberufler mit selbständigen Einkünften sind hier nicht betroffen. Gleiches gilt häufig also auch für Internet Nomaden. Ob du also gewerbesteuerpflichtig bist, kannst du im GewStG § 2 nachlesen.            

Die Höhe dieser Steuer richtet sich dabei nach Gemeinde und Jahresumsatz. Derweil besteht für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 Euro. Erwirtschaftest du mit deinem Gewerbe pro Jahr mehr als diesen Gewinnbetrag, musst du am Jahresende eine entsprechende Gewerbesteuererklärung beim deutschen Finanzamt einreichen. Diese wird an die zuständige Gemeinde weitergeleitet woraufhin der finale Gewerbesteuerbescheid erstellt und zugestellt wird. Steuerfrei leben ist in Deutschland somit auch bei online Geschäften nicht möglich.

  • Beschränkt oder nicht steuerpflichtig – Wohnsitz und Arbeiten im Ausland Steuern

Leben im Ausland ist für zahlreiche Freelancer ein Traum. Wer sich heute dazu entschließt digitaler Nomade zu werden, hat online zahlreiche Verdienstmöglichkeiten. Wenn du bereits für gewöhnlich im Ausland lebst und dies beim deutschen Finanzamt auch nachweisen kannst, bist du derweil im Inland nur beschränkt oder gar nicht steuerpflichtig. Wichtig ist hierbei zu beachten, ob du auch mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland weiter selbständig in Deutschland Einkünfte im Inland beziehst. Ist dies der Fall musst du diese im Allgemeinen unabhängig von deinem ausländischen Wohnsitz weiter in Deutschland versteuern. Nicht zu versteuern sind hingegen Einkünfte aus dem Ausland. Hier greifen Steuern weltweit gemäß der jeweiligen Länderregelung.

  • Beschränkte Steuerpflicht in Deutschland

Beschränkt steuerpflichtig ist in Deutschland wer zwar keinen steuerlichen Wohnsitz mehr im Inland, dafür aber inländische Einkünfte hat. Keine Steuern zahlen in Deutschland ist also auch in diesem Fall nicht möglich. Zeitgleich fallen allerdings keine Steuern auf die im Ausland erwirtschafteten Einkünfte an. Dies wird in § 49 EStG wie folgt geregelt:

„Inländische Einkünfte im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht sind […] Einkünfte aus Gewerbebetrieb für den im Inland eine Betriebsstätte unterhalten wird […], Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt wird, […] Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung […].”

Inländische Einkünfte umfassen dabei sowohl Gewerbeeinkünfte als auch Einnahmen aus Immobilien oder Wertpapiergewinnen. Auch Einkünfte, die du selbständig in Deutschland erwirtschaftet hast, fallen unter diesen Punkt. Selbst wenn du als Unternehmer aus dem Ausland arbeitest und lediglich ein Büro in Deutschland hältst, werden deine Einkünfte im Inland weiter besteuert. Wohnen im Ausland führt daher nicht grundsätzlich zu einer Steuerbefreiung im Inland.

Handelt es sich hingegen um selbständige Einkünfte oder Gewerbeeinkünfte ist der Ort der Leistungserbringung ausschlaggebend für die Besteuerung. Bietest du beispielsweise digitale Services oder Produkte an, legt dein gewöhnlicher Aufenthaltsort oder auch der Standort deines Unternehmens fest, ob und in wie fern du in Deutschland steuerpflichtig bist. Unter Umständen musst du ausschließlich an deinem neuen Wohnsitz im Ausland Steuer Ausland zahlen. Unterschiedlich ist dies bei rein elektronisch erbrachten Leistungen.

Unterschiedliche Arten von Einkünfte

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind alle Einkünfte aus freiberuflichen Tätigkeiten. Wichtig ist hier zu bestimmen, wo deine Services entstehen. Wohnen im Ausland bei Arbeit mit deutschen Kunden aber ohne steuerlichen Wohnsitz in Deutschland bedeutet so im Regelfall, dass du deine Arbeit lediglich im Ausland versteuern musst.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Produzierst du im Inland oder erhältst finanzielle Bezüge aus Deutschland musst du auch nach dem Wegzug aus der Bundesrepublik weiter in Deutschland Steuern zahlen. Dies bedeutet, dass auch derjenige, der kein Wohnsitz in Deutschland mehr hat, in Deutschland steuerpflichtig sein kann.

Gibst du deinen Betrieb in Deutschland auf, greift die Wegzugbesteuerung. Hierbei werden eventuell vorhandene Reserven besteuert. Führst du den Betrieb derweil aus dem Ausland weiter und erwirtschaftest in Deutschland Einkünfte, musst du diese entsprechend im Inland versteuern.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Verfügst du in Deutschland über eine Immobilie und vermietest oder verpachtest diese, musst du entsprechend Geld aus dem Ausland nach Deutschland überweisen Finanzamt. Denn diese Einnahmen müssen nach deutschem Steuersystem im Inland versteuert werden. Grundsätzlich gilt hier, nur wer gemäß Ertragssteuer tatsächlich Gewinne erzielt, muss diese auch mit den gesetzlichen 15% versteuern.

Einkünfte aus Kapitalvermögen

In  EStG § 20 und § 49 (1) Satz 5 ist genau festgelegt, welche Erträge aus Kapitalanlagen steuerpflichtig sind. Im Allgemeinen sind dies Dividenden, Zinsen und Einkünfte aus Wertpapieren, sowie Anteile an GmbHs oder Immobilien.

Gut zu wissen: Auch wenn du nicht mehr in Deutschland lebst, kannst du dein deutsches Bankkonto weiter für den Empfang von Geschäftseinnahmen nutzen. Allerdings kann hierbei eine Steuerpflicht im Inland fortbestehen. Denn nach § 2 AStG bist du auch dann in Deutschland steuerpflichtig, wenn du in einem Niedrigsteuerland wohnst und weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland unterhältst. Befinden sich also beispielsweise mehr als 154.000 Euro auf deinem deutschen Konto oder macht die angesammelte Summe mehr als 30% deines Gesamtvermögens aus, musst du auch bei Arbeiten im Ausland Steuern in Deutschland zahlen.

Doppelbesteuerungsabkommen

Unter Umständen kannst du sowohl im Ausland als auch im Inland steuerpflichtig sein. In diesem Fall greift das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Dabei hat Deutschland mit knapp 90% aller Länder der Welt ein DBA, um Steuern weltweit möglichst gerecht zu berechnen. Um eine nachteilige Doppelbesteuerung zu vermeiden regelt dieses Abkommen so, wie mit Einkommen in Deutschland verfahren wird, das bereits im Ausland versteuert wurde.

Damit das DBA greift, gibst du selbständig im Ausland bei deiner jährlichen Steuererklärung alle Auslandseinkünfte in der entsprechenden Anlage AUS an. Zusätzlich musst du alle relevanten Steuerbescheide aus dem Ausland beifügen.

Im Rahmen des DBA entfallen derweil die deutschen Steuerfreibeträge und der sogenannte Progressionsvorbehalt führt dazu, dass im Ausland erwirtschaftete Einkünfte mit einem höheren Steuersatz besteuert werden. Dennoch kann das DBA für dich relevant sein, wenn du beispielsweise Mieteinnahmen oder anderweitige Bezüge aus dem Inland beziehst. All diese Einkünfte sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig und müssen auch im Ausland versteuert werden. Dies ist auch der Fall, wenn kein Wohnsitz in Deutschland vorliegt.

Steuerpflicht bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

Bleiben auch bei Auslandsstudien, Langzeitreisen oder Arbeiten im Ausland Steuern ein Thema? Die Antwortet lautet „Ja“. Sogar bei Work and Travel Steuererklärung Deutschland fällig. Es sei denn, du meldest dich vorher komplett aus Deutschland ab. Hast du während deiner Abwesenheit dann keine finanziellen Einkünfte mehr im Inland, bist du selbstverständlich auch nicht steuerpflichtig. Sollte dein Auslandsaufenthalt hingegen ein Jahr nicht überschreiten, macht es in den meisten Fällen keinen Sinn, sich steuerrechtlich aus Deutschland abzumelden.

Gut zu wissen: Während du bei Arbeiten im Ausland Steuern in Deutschland sparen kannst, ist es unter Umständen ebenfalls empfehlenswert dich beim Einwohnermeldeamt abzumelden. So kannst du deine gesetzliche Krankenversicherung vorübergehend kündigen und auch andere Mitgliedschaften und Verträge pausieren.

Nicht steuerpflichtig in Deutschland

Wer weder einen steuerlichen Wohnsitz noch Einkommen in Deutschland hat, ist selbstverständlich nicht steuerpflichtig im Inland. Dafür muss das deutsche Finanzamt allerdings deine Wohnsitzverlegung ins Ausland anerkennen. Erfüllst du die folgenden beiden Voraussetzungen ist dies kein Problem:

  • Kein gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland (kein Wohnsitz in Deutschland) gemäß § 9 Abgabenordnung, sowie keine Verfügungsgewalt über eine Wohnung oder Immobilie. Der gewöhnliche Aufenthaltsort ist dabei nicht mit dem melderechtlichen Wohnsitz zu verwechseln!
  • Keine Einkünfte aus selbständigen oder nichtselbständigen Tätigkeiten in Deutschland, aus in Deutschland angemeldetem Gewerbebetrieb, Kapitalanlagen oder Mieteinnahmen.

Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, bist du in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig und musst am Jahresende entsprechend keine Steuererklärung mehr beim deutschen Finanzamt einreichen. Gleichzeitig solltest du dich an deinem neuen Wohnsitz im Ausland allerdings über steuerrechtliche Verpflichtungen (Steuern weltweit) informieren.

Steuerliche Abmeldung

Das deutsche Finanzamt wird automatisch darüber informiert, wenn sich eine Person in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abmeldet. Das bedeutet, dass eine gesonderte Abmeldung beim deutschen Finanzamt nicht mehr notwendig ist. Ob als digital Nomad, Freelancer, Life Coach oder unabhängiger Unternehmer, eine Sonderbenachrichtigung ist nicht erforderlich. Dennoch musst du gemäß dem Steuersystem Deutschland Übersicht eine letzte Steuererklärung abgeben, auf der dein Wegzug angegeben wird.

Als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer musst du deine Adressänderung außerdem in den monatlich abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen angeben.

Da mit dem Wegzug aus Deutschland im Regelfall das Besteuerungsrecht Deutschlands auf die unternehmerischen Einkünfte endet, kann es bei dieser letzten Steuererklärung unter Umständen zur Aufdeckung stiller Reserven kommen. Dies würde auch dann zu einer letztmaligen Steuerbelastung führen, wenn kein Wohnsitz in Deutschland mehr vorhanden ist.

Gut zu wissen: In Einzelfällen kann es vorkommen, dass das deutsche Finanzamt deine Wohnsitzverlegung ins Ausland nicht anerkennt. In diesem Fall musst du deine Adressänderung und die Tatsache, dass du dich für ein Leben im Ausland entschieden hast beispielsweise anhand von der Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamts glaubhaft machen. Zusätzlich hilft auch die Vorlage von Fahrzeugabmeldungen, Mitgliedschaften (Krankenkasse, etc.) oder Vertragskündigungen (Telefon, Strom, Miete, etc.). In jedem Fall müssen auch Digital Nomaden für das laufende Kalenderjahr eine Steuererklärung in Deutschland abgeben.

Steuern für digitale Produkte und Services

Unabhängig davon, ob du als digitaler Nomade online arbeitest oder nicht, musst du grundsätzlich für all deine erwirtschafteten Einkünfte Steuern zahlen. Verdienst du als Digitalnomade oder Freelancer derweil regelmäßig Geld mit angebotenen Produkten oder Services im Internet, solltest du ein entsprechendes Gewerbe anmelden. Je nach Wohnsitz belaufen sich die Kosten für die Anmeldung eines Gewerbes als Einzelunternehmer auf zwischen 15 Euro und 60 Euro.

Sobald du dich dafür entscheidest als Freiberufler, digitaler Nomade oder Freelancer in selbständiger Tätigkeit dein eigenes Gewerbe anzumelden, erhältst du von der zuständigen Stelle automatisch einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach entsprechender Prüfung durch das deutsche Finanzamt erhältst du dann Bescheid, ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft bist. Lohnend ist in den meisten Fällen hier gleich zu Beginn Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung zu machen.

Wichtig ist nicht überstürzt zu handeln. Hast du beispielsweise gerade erst eine Webseite oder einen Blog erstellt und die ersten Texte gepostet, brauchst du definitiv noch kein Gewerbe anzumelden. Ein Gewerbe wird erst dann wichtig, wenn du eine klare Gewinnabsicht verfolgst und beispielsweise durch regelmäßige Werbung (AdWords, SEO, etc.) oder zielgerichtete Schritte wiederholt Einnahmen erwirtschaftest. Wenn du dich also dazu entscheidest digitaler Nomade werden oder selbständig arbeiten zu wollen. So gilt, sobald bald du regelmäßig Einnahmen aus deinen Tätigkeiten erzielst, solltest du den Gang zum Gewerbeamt auf dich nehmen und erwirtschaftete Einnahmen nachträglich angeben.

Gut zu wissen: Ebenso wie in anderen Berufssparten auch, kannst du im Rahmen deines online Geschäfts betriebliche (Anschaffungs-) Kosten geltend machen. So kannst du dein Online-Einkommen beispielsweise durch den Kauf eines Computers, anfallender Gebühren, Kurse und Weiterbildungen oder Ähnlichem verringern. Dabei können alle Kosten, die in Bezug zu deiner Tätigkeit als Freelancer oder digitaler Nomade stehen, genutzt werden. Arbeitest du also als Reiseblogger, kannst du auch Ausgaben für Flüge, Unterkünfte, etc. abrechnen. Da dein Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung deines Gewerbes dient, kann dies die zu zahlenden Steuern erheblich mindern. Du willst mehr erfahren wie man Reiseblogger werden kann? Dann findest du hier alle wichtigen Informationen.

Freelancing – Freelancer Steuern

Klassische Tätigkeiten wie die des Texters oder Journalisten fallen nach dem Steuersystem Deutschland Übersicht in die Kategorie der freien Berufe. Arbeitest du allerdings außerhalb dieser klassischen Rahmenlinien bietet es sich häufig an ein entsprechendes Gewerbe anzumelden.

Laut § 18 EstG übst du als Freiberufler eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit aus. Neben einer vereinfachten Buchführung profitierst du als Freiberufler in Deutschland darüber hinaus über die allgemeine Befreiung von der Gewerbesteuer. Während du Einkommensteuer für Freiberufler zahlen musst, fällt dein gesamter erwirtschafteter Verdienst unter die Einkünfte aus selbständigen Tätigkeiten.

Dies wiederum bedeutet, dass zur Ausübung deiner Tätigkeiten keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Stattdessen musst du das zuständige Finanzamt lediglich über deine Tätigkeiten unterrichten. Wer derweil als Programmierer oder Webdesigner arbeitet, steht vor der Aufgabe das Finanzamt davon zu überzeugen, dass es sich auch hier um einen der freien Berufe handelt.

Da die meisten freiberuflichen Tätigkeiten keinem der anerkannten Katalogberufe zugeordnet werden können, gelten viele Freelancer als Gewerbetreibende. Ein selbständig Steuern Beispiel hierfür wäre, dass du als freiberuflicher Journalist tätig bist und nebenbei über deinen eigenen Blog E-Books vertreibst. In diesem Fall ist eine Gewerbeanmeldung fällig. Wirst du dabei als Gewerbetreibender vom Finanzamt eingestuft, musst du ab einem Jahresumsatz von 24.500 Euro sowohl Umsatzsteuer als auch Gewerbesteuer zahlen. Lediglich Kleinunternehmer sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Beendest du diese Nebentätigkeit musst du selbstverständlich beim Finanzamt freiberufliche Tätigkeit abmelden.

Gut zu wissen: Hast du dich dazu entschieden als Freelancer zu arbeiten, kannst du dich auf den meisten Freelancer Portalen im Internet sowohl als Privatperson oder als Unternehmer anmelden. Möchtest du derweil aber, dass die Umsatzsteuer von 19% ausgewiesen wird, bleibt dir nichts anderes übrig als dich als Unternehmer anzumelden.

Während dich die meisten Jobportale über die AGB dazu verpflichten deine Einkünfte eigenständig zu versteuern, wird dies kaum geprüft. So ist zum Beispiel eine Anmeldung bei Upwork Germany ohne eigenes Gewerbe durchaus möglich. Dennoch solltest du dich je nach Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort darum kümmern, deine Einnahmen rechtlich korrekt zu versteuern, um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.

Wer sich dahingegen bei deutschen Freelancer Portalen anmeldet, benötigt grundsätzlich eine Steuernummer und eine entsprechende USt-ID. Zudem werden die meisten deiner deutschen Kunden Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung unter Angabe deiner Steuernummer fordern. Auf Rechnung arbeiten ohne Gewerbeschein ist so meist nicht möglich. So wird eine Zusammenarbeit mit deutschen Kunden unter Umständen schwer, falls du in Deutschland weder steuerpflichtig bist noch über ein angemeldetes Gewerbe verfügst.

Arbeitest du trotz Leben im Ausland dennoch mit deutschen Kunden zusammen, verfügst aber über keine inländische Betriebsstätte, fallen Steuern weltweit, nicht aber in Deutschland an. Die einzige Ausnahme von dieser Regelung stellen künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen dar, die gemäß § 50 EStG in Deutschland ausgeübt oder verwertet werden. Grundlage hierfür ist die Voraussetzung, dass alle hiermit verbundenen Tätigkeiten von dir persönlich in Deutschland ausgeführt werden müssen. Da dies unabhängig vom Wohnen im Ausland deine persönliche Anwesenheit im Inland voraussetzt, unterliegen die entsprechenden Einkünfte der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland.

 Blogging (Werbung & Affiliate Marketing)

Während heute viele Personen einen eigenen Blog unterhalten, erzielen etliche Freelancer keine unerheblichen Summen mit dieser Tätigkeit. Die Anmeldung eines eigenen Gewerbes wird allerdings erst dann erforderlich, wenn die erwirtschafteten Einnahmen die anfallenden Kosten regelmäßig übersteigen. Gibst du monatlich also beispielsweise für Hosting, Domain und ähnliches weniger aus als du durch Werbung und Affiliate Marketing verdienst, solltest du ein entsprechendes Gewerbe anmelden.

Sobald dies geschehen ist, muss für sämtliche Einnahmen aus dem Blog Steuer Gewerbe gezahlt werden. Je nach greifender Rechtsform fallen deine Einkünfte dann unter die Kategorie selbständige Arbeit oder Gewerbebetrieb.

Wer derweil nicht mehr in Deutschland gemeldet ist und auch nicht mehr im Inland steuerpflichtig ist (Leben im Ausland), steht häufig vor einer Herausforderung. Denn laut Rundfunkstaatsvertrag kann im Impressum einer deutschen Domain lediglich derjenige aufgeführt werden, der einen ständigen Wohnsitz im Inland hat.

Besonderheiten greifen unterdessen im Rahmen des Google AdSense Programms. Grundsätzlich gilt laut § 3a UstG, dass die Umsatzsteuer dort versteuert wird, wo der Sitz des Leistungsempfängers liegt. Seit 2009 ist dies zumindest für deutsche Nutzer Irland. Umsätze durch Werbeeinnahmen müssen somit in Irland versteuert werden und sind in Deutschland selbst nicht umsatzsteuerpflichtig.

Weiter muss auch beim Betreiben von Affiliate-Programmen ein entsprechendes Gewerbe angemeldet werden. Grundlage dafür ist, dass auch hier grundsätzlich eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird. Dabei greift die gleiche Umsatzsteuerregelung wie bei Einkünften durch Google AdSense. Befindet sich der Affiliate-Partner eines Nomades (also das Affiliate-Netzwerk oder der Produktanbieter) in Deutschland, sind die Einnahmen im Inland umsatzsteuerpflichtig. Andernfalls fällt die Umsatzsteuer im Land des Leistungsempfängers an.

Informationsprodukte

Möchtest du digitaler Nomade werden? Planst du digitale Produkte wie E-Books, Online-Kurse oder Mitgliedschaften online zu vertreiben? Dann fällst du in Deutschland nicht mehr in die Kategorie der Freiberufler. Stattdessen gehst du laut Definition einer gewerblichen Tätigkeit nach für die ein entsprechendes Gewerbe angemeldet werden muss. Je nach Anzahl der beteiligten Gesellschafter kann in diesem Fall ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft gegründet werden.

Ebenso wie Online-Werbung oder Affiliate-Marketing gehören auch Informationsprodukte zu den sogenannten Online-Umsätzen. Entscheidend ist dabei, dass sowohl Bestellvorgang als auch Lieferung über das Internet abgewickelt wurden. Laut § 3a Abs. 4 Nr. 13 UstG sind Online-Umsätze somit alle auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen.

Hierbei ist zu beachten in welchem Land dein Gewerbe gemeldet ist und wo der Leistungsempfänger oder Kunde sitzt. Je nach Aufenthaltsortes des Kunden greift dann die landesübliche Umsatzsteuer. Im Einzelfall muss darüber hinaus geprüft werden, ob der Leistungsempfänger oder Kunde in der EU sitzt oder in einem Drittland ansässig ist, ob es sich um eine Privatperson oder einen Unternehmer handelt.

E-Commerce

E-Commerce ist heute ein gängiger Begriff. Dieser umfasst nach aktuellen Definitionen im Allgemeinen den Handel mit Produkten und Dienstleistungen über einen Online-Shop oder eine virtuelle Buchungsplattform. Anders als bei reinen Online-Umsätzen für elektronisch erbrachte Leistungen handelt es sich beim E-Commerce allerdings um Offline-Umsätze. Denn während die Bestellung oder Buchung über das Internet erfolgt, geschieht die Lieferung über den klassischen Postversand (typischer Versandhandel) oder wird auch von Nomades direkt vor Ort erbracht (Tickets, Flüge, Hotels).

Somit entscheidet der Warenweg ebenso wie der steuerliche Status des Abnehmers (Privatperson, Unternehmen) darüber, wie bestellte und gelieferte Produkte und Leistungen besteuert werden. Lieferst du Waren deines digital Nomad E-Commerce beispielsweise an eine Adresse außerhalb der EU kannst du diese als steuerfreie Ausfuhrleistung deklarieren.

Genaue Details zu deinem steuerrechtlichen Status und dem Bestimmungsort deiner gelieferten Leistungen kannst du als Online-Händler im Artikel Offline-Umsätze für E-Commerce nachlesen.

Umsatzsteuer für digitale Leistungen

Auch für digital erbrachte Leistungen fällt in Deutschland die Umsatzsteuer an. Hierzu zählen im Allgemeinen auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen wie digitale Produkte (E-Books, Online-Kurse oder Online-Umsätze aus Werbung), sowie Affiliate-Marketing. Ob die Freelancer Umsatzsteuer für diese elektronisch erbrachten Leistungen dabei in Deutschland gezahlt werden muss, hängt grundsätzlich vom Ort der Leistungserbringung ab. Dieser ist nach deutschem Gesetz wie folgt definiert:

Für auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen gibt es im Umsatzsteuersystem mit § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG eine Sonderregelung. Der Verkauf von digitalen Produkten und Dienstleistungen sowie die Einnahmen durch Online-Werbung und Affiliate-Marketing stellen in der Regel auf elektronischem Wege erbrachte Dienstleistungen dar.

Werden derartige Leistungen an Privatpersonen im Drittland (= Nicht EU-Land) erbracht, liegt der Leistungsort dort, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat. Werden die Leistungen an Privatpersonen im europäischen Gemeinschaftsgebiet erbracht, gilt die Leistung ebenfalls als dort erbracht, wo der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz hat, wenn das leistende Unternehmen im Drittland (= Nicht EU-Land) ansässig ist. Werden die Leistungen an andere Unternehmer erbracht gilt die Leistung gem. § 3a Abs. 2 UStG generell als dort erbracht, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.“

Dies bedeutet, dass die Freelancer Umsatzsteuer Pflicht davon abhängt, wo sich deine Betriebsstätte befindet und welchen Status der jeweilige Abnehmer hat. In der Regel wird die Umsatzsteuer am Ort des Kunden fällig. Folgenden Infografik verdeutlicht dies im Detail.

Gut zu wissen: Am 01.01.2015 ist ein neues Gesetz zur Regelung der Umsatzsteuer auf elektronische Dienstleistungen in Kraft getreten. Unternehmen, die in der EU ansässig sind, müssen seither die Umsatzsteuer für Verkäufe an deutsche Privatpersonen ausschließlich in Deutschland abführen.

Buchhaltung & Rechnungslegung für online erbrachte Leistungen

Eine ordnungsgemäße Buchhaltung und Rechnung bilden in Deutschland die rechtliche Grundlage für steuerpflichtige Unternehmer und digital Nomads. Bei einem Leben im Ausland oder internationaler Geschäftstätigkeit stehen viele selbständige Unternehmer jedoch vor einer Herausforderung. Gerade hinsichtlich Transaktionen per PayPal oder Freelancer Portalen stellt sich die Frage, ob eine gesonderte Rechnung nötig ist oder ein automatisch generierter PayPal Kontobericht ausreicht.

Um dies zu klären, hilft § 14 UstG. Demnach muss eine ordnungsgemäße Rechnung ab einem Wert von 150 Euro folgende Aspekte erfüllen:

  • Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Kunden
  • Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmers
  • Ausstellungsdatum und eindeutige Rechnungsnummer
  • Menge, Art, Zeitpunkt und Preis der gelieferten Artikel bzw. Dienstleistungen
  • Gesamtbetrag aufgeschlüsselt nach Steuersätzen bzw. mit Hinweis auf Steuerbefreiung

Ob eine solche ordnungsgemäße Rechnung letztendlich notwendig ist, entscheidet sich im Einzelfall.

Anforderungen des deutschen Finanzamtes an Rechnungen

Wer online über gängige Freelancer Portale wie Upwork Germany Leistungen erbringt oder Geldsendungen über PayPal empfängt, erhält im Regelfall nur rudimentäre automatisch erstellte Belege wie einen PayPal Kontobericht. Die Frage lautet nun, reichen diese Belege zur Vorlage beim deutschen Finanzamt oder muss eine gesonderte ordnungsgemäße Rechnung geschrieben werden? Als Antwort gilt folgende Bestimmung:

Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer gesonderten, ordnungsgemäßen Rechnung gibt es aus Sicht des Finanzamtes nicht. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG hat jedoch der Leistungsempfänger gegenüber dem leistenden Unternehmen einen Anspruch darauf eine ordentliche Rechnung zu erhalten. Diesen Anspruch machen viele Unternehmer geltend, denn das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung ist erforderlich, damit der Leistungsempfänger die ggf. berechnete Vorsteuer als Umsatzsteuer abziehen kann.“

Während dich das Finanzamt also nicht zur Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung verpflichtet, kann diese durchaus von deinem Kunden gefordert werden. Insbesondere wenn du in Deutschland als Freelancer Steuern zahlst, ist eine ordnungsgemäße Rechnung für dich wichtig. Denn nur so kannst du die Vorsteuer für bezogene Dienste oder Produkte abziehen.

Wenn du als Kleinunternehmer oder Freiberufler von der Umsatzsteuer befreit bist, sollte es ausreichen, wenn du sämtliche E-Mails mit Belegen (eBay, PayPal Kontobericht & Co.) aufbewahrst, um die Aufwendungen dann bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Gut zu wissen: Wer bei PayPal über ein Geschäftskonto verfügt, kann den jeweiligen PayPal Kontobericht als Beleg für das Finanzamt nutzen. Dieser reicht für die ordnungsgemäße Buchführung und den Vorsteuerabzug allerdings nicht als Beleg aus. Hierfür wird eine entsprechende Rechnung benötigt. Derweil kannst du alle ausgewiesenen Gebühren für Transaktionen als Nebenkosten und Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Rechnungen für internationale Freelancer Portale

Während Freelancer bei den meisten deutschen Jobbörsen die Möglichkeit haben nach abgeschlossenem Auftrag eine ordnungsgemäße Rechnung herunterzuladen, ist dies bei internationalen Plattformen wie Upwork Germany nicht der Fall. Stattdessen erhält der Auftraggeber hier lediglich eine allgemeine PDF-Datei.

Nutzt du diese Plattformen als Freelancer reichen die automatisch erstellten Rechnungen als Belege für deine Einkünfte aus. Dies vereinfacht das Tagesgeschäft vor allen Dingen für Kleinunternehmer und Freiberufler, die von der gesetzlichen Umsatzsteuer in Deutschland ausgenommen sind. Möchtest du auch als Freelancer Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen haben, kannst du die jeweilige USt-ID in deinem Profil angeben.

Anders sieht dies für Auftraggeber aus, die auch bei der Beschäftigung eines Freelancers vom gesetzlichen Vorsteuerabzug Gebrauch machen möchten. Während du deine USt-ID im Portal Profil angeben und Ausgaben als Fremdleistungen geltend machen kannst, ist dies keine Gewähr dafür, wie der zuständige Prüfer des Finanzamtes mit den jeweiligen Angaben umgeht. Alternativ kannst du jederzeit eine Pro-forma-Rechnung für erbrachte Leistungen ausstellen und diese zusammen mit dem Beleg der jeweiligen Jobbörse als Aufwendung geltend machen.

Ein Leben ohne Wohnsitz

Alleine mit der Abmeldung des Wohnsitzes aus Deutschland gibst du eine Menge Rechte und Pflichten auf. Wer zudem auch im Ausland über keinen festen Wohnsitz verfügt, muss über lang oder kurz mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Visum: Touristenvisa haben in der Regel nur eine Dauer von 1-3 Monaten. Ohne festen Wohnsitz im jeweiligen Land bekommst du gegebenenfalls Visumsschwierigkeiten.
  • Bankkonto: Die Eröffnung eines Bankkontos ist in den meisten Ländern nicht möglich, solange du keinen festen Wohnsitz hast. 
  • Dokumente: Beantragungen von Dokumenten bei Botschaften sind teurer und komplizierter.
  • Wahlteilnahme: Ohne festen Wohnsitz entfällt der Eintrag im Wahlregister, sodass du kein Recht zur Teilnahme an Wahlen mehr hast.
  • Anschrift: Eine fehlende Postanschrift und verringerte telefonische Erreichbarkeit durch ständig wechselnden SIM-Karten können längerfristig zu Schwierigkeiten führen.
  • Krankenversicherung: Oft ist der Abschluss einer Krankenversicherung an einen festen Wohnsitz gebunden.
  • Anmeldung eines Unternehmens: Auch dies ist häufig nur möglich, wenn du einen festen Wohnsitz hast. 

Helfe den Travelgrapher Steuerguide mit deinem Wissen und deinen Erfahrungen zu verbessern

Obwohl der hier vorliegende Steuerguide bereits umfangreich ist, werden mit Sicherheit nicht alle Fragen darin beantwortet. Gerade digitale Nomaden stehen immer wieder vor neuen Unklarheiten hinsichtlich der rechtlichen Besteuerung. Und während alle Aussagen auf Basis von reichlich Recherche getroffen wurden, sind sie rechtlich nicht verbindlich. Um den Guide dennoch stetig zu verbessern, lade ich dich mit deinem Wissen und deinen Erfahrungen zur Mithilfe ein:

Wenn du also Ergänzungen, Verbesserungen oder weitere Fragen hast, poste diese bitte in den Kommentaren.

22 Kommentare zu „Digital Nomaden und Steuern – Alles was man über Steuern wissen muss.“

  1. Hey Maximilian, interessanter Artikel! Ich bin auch Digitaler Nomade zwischen Spanien und Deutschland und ich weiß, dass dies die Zukunft sein wird.
    By the way, I am a tax advisor 🙂

  2. Danke für den Artikel! Ich hätte eine Frage: Wenn man z.B. im Ausland hauptsächlich wohnt (vielleicht sogar mit Aufenthaltsgenehmigung) – außerhalb der EU, beispielsweise in Panama, Florida oder Paraguay oder die typischen Ziele – darf man dann eine Rechnung nach Deutschland senden? Oder wird man dann gleich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft?

    1. Hey Rene,

      eine Rechnung sollte natürlich kein Problem sein – es geht ja viel mehr um deinen Steuerwohnsitz.

      Hast du diesen in Panama? Florida LLC?

      Wenn du eine LLC hast kannst du ohne Problem nach Deutschland Rechnungen schicken sofern du keinen Wohnsitz in DE hast.

  3. Vielen Dank für den interessanten Artikel, Maximilian!

    Eine Frage habe ich. Ich bin Freiberufler und ich habe mich vor kurzen von Deutschland abgemeldet. Zur Zeit habe ich (noch?) keinen festen Wohnsitz. Die große Frage ist: wie kann ich Rechnungen schreiben, ohne einen festen Wohnsitz zu haben? Ich habe Lösungen gelesen, die alle die Gründung irgendeine Gesellschaft in Malta oder Ähnliches vorschlagen. Das ist alles teuer und umständig. Für meine aktuelle Einnahmen ist es zu überproportioniert. Geht es anders?

    Eine zweite Frage geht es ums Thema Mobilität. Ich bin mit meinem Deutschen Auto unterwegs und das brauche ich. Wie kann ich ohne festen Wohnsitz, den Fahrzeugschein aktualisieren?

    Danke im Vorab, falls Du irgendwelche Tipps dafür hast 🙂

    1. Hi Veronica,

      es gibt die Möglichkeit der Gründung einer LLC in den USA (Florida) – hier liegen die Kosten bei etwa 1500 – 2000 USD mit einem Agent.

      Sobald du dann keinen festen Wohnsitz im EWR hast kannst du dann hierüber Rechnungen schreiben und musst dein Einkommen (wenn überhaupt) in den USA versteuern.

      Bzgl. Auto kann ich dir leider nichts genaues sagen – wichtig ist nur das ein Auto meines Wissens auch einen Lebensmittelpunkt in DE ausrufen kann was beim Finanzamt mit einer LLC eher suboptimal ist.

      Viele Grüße

      Max

  4. Hey Maximilian,

    danke für den Artikel. Wie sieht es aus, wenn man keinen festen Wohnsitz hat, aus Deutschland abgemeldet ist und dennoch Aktiengewinne ohne Abgeltungssteuer in DE realisieren möchte? Muss ich auf kurz oder lang einen festen Wohnsitz haben, um ein Konto bei einem Broker eröffnen zu können? Meine Bank lässt mich nicht ohne einen neuen Wohnsitz aus der Abgeltungsteuer heraus.

    Danke!!

    1. Guten Tag Patrick,

      hast du die Möglichkeit bei einem nicht in DE bzw EU ansässigen Broker ein Depot zu eröffnen und die Aktien dorthin zu übertragen?

      Eigentlich solltest du die Abgeltungssteuer bei der Steuererklärung am Ende des Jahres wieder zurückfordern können wenn du nachweislich nicht mehr in DE bist und dort keinen Lebensmittelpunkt mehr hast.

      Viele Grüße

      Max

  5. Hallo,

    ich habe mich jetzt mit abgemeldetem Wohnsitz für eine LLP in Kanada entschieden.
    Soweit ich es verstanden habe, kann ich meinen E-Commerce Handel in DE somit steuerfrei betreiben.

    Ich sehe aber schon die Probleme ohne Wohnsitz auf mich zukommen, gibt es denn hier irgendwo eine ausführliche Liste mit territorial besteuerten Ländern und Tipps und Tricks dort einen Wohnsitz und Permanent Residency zu bekommen?

    1. Hey Marvin,

      möchtest du dich dauerhaft Irgendwo niederlassen?

      Nach meiner Recherche / Information kann Panama & Ungarn eine gute Lösung sein wenn es um einen dauerhaften Wohnsitz geht.

      Aber das müsste man sich im Einzelfall mit nem Steuerexperten ansehen. Pauschal kann man das denke ich nicht sagen weil man definieren müsste wie der E-Commerce funktioniert etc.

      Viele Grüße

      Max

  6. Hey Max, eröffnen und übertrage geht leider nicht so einfach. Bei der Eröffnung muss man einen Wohnsitz mit zugehörigen Papieren der Utility-kosten übermitteln. Ich bekomme dort keine Freischaltung.
    Das mit der Steuererklärung könnte funktionieren, jedoch müsste ich dann sicherlich nachweisen, in welchem Land ich steuerpflichtig bin, oder? Ansonsten könnte es doch sein, dass Germany sagt, dass ich immer noch bei denen Steuerpflichtig bin, weil ich sonst keinen festen Wohnsitz habe,
    Danke dir!

    1. Hi Patrick,

      bzgl. festen Wohnsitz kommt es immer drauf an ob sie dir das glauben oder nicht. Hast du dich abgemeldet? Weiß das Finanzamt das du weg bist? Hast du noch irgendwelche Einkommen in Deutschland? Bist du PT oder bist du in irgendeinem Land dauerhaft? Hast du eine Schlüsselgewalt wo man dir einen Wohnsitz unterstellen könnte?

      Viele Grüße

      Max

  7. Nene, bin PT und versuche nun entweder ein neues Tradingkonto zu gründen oder altes eben zu switchen und weiss nicht weiter 😀

  8. Hey,meine Frg eist vielleicht langweilig aber ich stelle sie trotzdem mal. Ihr scheint alle ne Menge Ahnung zu haben.Ich bin Deutsch, in DTl abgemekdet und habe einen Wohnsitz in Portugal. Bin also demnentsprechend hier steuerpflichtig.
    Ich möchte hier ein Gewerbe anmelden (in Portugal) und muss dann REchnungen an deutsche Kunden stellen (arbeite online).
    Wie funktioniert das steuerlich?
    Sorry aber ich bin im Steueruniversum /digital normand universe völlig neu und leicht überfordert.

    Danke für eine Antwort 🙂

    1. Hi Anne,

      leider kann ich dir für Portugal keine Tipps geben da es sich ja dann um steuerrechtliche Themen in Portugal handelt.

      Hier hilft dir wahrscheinlich ein ansässiger Steuerberater am schnellsten weiter.

      Sorry dafür.

      Grüße

      Max

  9. Hallo,

    ich arbeite derzeit remote für einen deutschen Arbeitgeber. Ich plane, dieses Jahr im Ausland zu arbeiten, zunächst innerhalb der Europäischen Union. Verstehe ich die Situation richtig – wenn ich weiterhin für ein deutsches Unternehmen arbeite, in Deutschland in einer Wohnung gemeldet bleibe und in jedem EU-Land nicht länger als 2-3 Monate lebe, dann wird in Deutschland einfach weiter Lohnsteuer abgeführt. Das heißt, der Lebensmittelpunkt bleibt in Deutschland. Ist es so?

  10. Hallo Max,

    tolle Seite btw;)
    Kannst Du einen Steuerberater in Deutschland empfehlen der mich für die letzten Schritte beraten kann? Ich lebe in Costa Rica seit einem Jahr und werde mich nun in Deutschland abmelden.

    Vielen Dank

  11. Hallo Maximilian,
    vielen Dank erstmal für diese ausführlichen Informationen. Super Arbeit, die Du da kostenlos zur Verfügung stellst.
    Ich bin aus Deutschland abgemeldet, habe meinen Wohnsitz (Permanente & Cedula) in Paraguay und reise aktuell durch Europa.
    Ich halte mich an die 183 Tage Regelung. In Deutschland besitze ich noch ein Konto bei der DKB, mein Paraguay Wohnsitz ist bei der Bank angegeben. Nun möchte ich Beratungsgespräche auf Honorarbasis und online Kurse im Bereich Psychgenetik anbieten. Jetzt meine Fragen:
    1. Muss ich dafür eine Firma gründen?
    2. Löse ich eine Steuerpflicht aus, wenn ich in Deutschland ansässige Kunden habe?
    3. Welche Firmenform wäre eine perfekte Lösung?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Alles Liebe und einen sonnigen Tag.

    Maddy

    1. Hallo Maddy,

      bei Paraguay würde ich hier einen entsprechend Steuerberater zu Rate ziehen. Das ist ein sehr spezielles Thema wo es keine Pauschale Antwort gibt.

      Eine Möglichkeit kann jedoch ne LLC in den USA sein – aber man muss natürlich individuell prüfen was zu den jeweiligen Bedürfnissen passt.

      Viele Grüße

      Max

  12. Hi Max,

    ich habe die Chance bei einer Firma als Contractor anzufangen und großes Interesse für ein paar Jahre Südostasien zu bereisen. Mein Einkommen wird nur ca 60k betragen und ich habe die Befürchtung, dass ich nach ein paar Monaten doch merke, dass es nichts für mich ist. Daher stellt sich die Frage, ob es sich überhaupt für mich lohnt bei dem geringen Einkommen und der Tatsache, dass ich nicht vorhabe mich irgendwo zu melden, eine Gesellschaft zu gründen. Wird das Finanzamt Schwierigkeiten machen, wenn man Rechnungen ohne ust id erstellt?

    1. Hey,

      also grundsätzlich würde ich es nicht wagen ohne die Klärung der Versteuerung einfach mal zu machen.

      Auch wenn du dich abmeldest kann es ja sein das du bei einer kurzen Reise deinen Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland hast und somit dann dein gesamtes Jahreseinkommen versteuern musst.

      Daher würde ich schon versuchen vor meiner Abreise das Thema Steuern sauber zu klären.

      Viele Grüße

  13. Hallo,

    wegen Problem mit Telefon und Bankkonto:

    Mit einer Rufnummer von einem VoIP-Anbieter (z. B. Sipgate) ist man weltweit auch bei SIM-Kartenwechsel unter derselben Nummer erreichbar und das zum Ortstarif für den Anrufer (Internetverbindung vorausgesetzt, anderenfalls geht die Mailbox an).

    Ein Bankkonto kann man auch ohne festen Wohnsitz online bekommen, z. B. bei der Paysera-Bank:
    https://www.paysera.com/v2/de-GB/index

    Hierzu genügt ein gültiger Reisepass (bitte keinen Personalausweis benutzen: https://personalausweis.idcards.me/).

    Juristischer Hinweis: Im Beitrag werden die Begriffe „Deutschland“ und „Bundesrepublik Deutschland“ gleichgesetzt. Das ist vermutlich keine Absicht, aber nicht korrekt (siehe Video „Welche Staatsangehörigkeit habe ich?“ auf https://idcards.me/go/?svstaatsangehoerigkeit).

    Gruß
    Peter

    lebe seit knapp 9 Jahren ohne festen Wohnsitz im Wohnmobil, habe kein Bankkonto mehr (unfreiwillig) und besitze weder einen Personalausweis noch einen Reisepass.

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