Arbeitslosenversicherung Auslandsaufenthalt
Du hast zig Jahre vor deiner Reise sozialversicherungspflichtig gearbeitet, somit steht dir nach diesen Umständen auch das gesetzliche Arbeitslosengeld zu. Wenn man nach einen längeren Auslandaufenthalt wieder zurück in die Heimat kommt muss man erst wieder einmal in das normalen Leben finden und in verschiedene Bewerbungsprozesse eintauchen bis man dann wieder voller Energie in ein neues Jobabenteuer starten kann.
Da kommt das Arbeitslosengeld aus seinen vorherigen Anspruch sehr gelegen und der Wiedereinstieg fällt dadurch auch wesentlich leichter. Leider ist das Thema Arbeitslosenversicherung und Sperrfristen ein sehr komplexes Thema das wirklich immer je Einzelfall betrachtet werden solltest. Bei Unsicherheiten ist es immer ratsam das Arbeitsamt oder einen Juristen zu kontaktieren um mögliche Unklarheiten aus der Welt zu schaffen. Im Regelfall wird dir schnell und kompetent im Arbeitsamt weitergeholfen.
Seit dem Jahr 2013 hat das Arbeitsamt eine kostenlose Hotline eingerichtet wo Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Möglichkeit haben genau solche komplexen Fragen zu stellen um hier schnell eine Rückmeldung zu bekommen.
Für Arbeitnehmerkunden: 0800 4 5555 00
Für Arbeitgeber (Arbeitgeber-Service): 0800 4 5555 20
Montag – Freitag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Eine weitere Hilfestellung kann das dritte Sozialgesetzbuch geben. Hier sind genau solche Themen behandelt und betrachtet. Allerdings ist es wie mit allen Gesetzen notwendig den Text individuell auf sein eigenes Leben zu projizieren.