Ein Jachthafen voller Boote und Yachten, mit modernen Wolkenkratzern und einer Skyline der Stadt im Hintergrund.

Gestrandet in der Nahost-Region: Was du jetzt tun musst

Die Nachrichten überschlagen sich, der Luftraum ist gesperrt, Flüge werden reihenweise gestrichen – und du sitzt irgendwo in Dubai, Maskat, Doha oder einem anderen Land der Golfregion fest. Was jetzt? Genau diese Frage stellen sich aktuell zehntausende deutsche Reisende, die von der Eskalation im und um den Iran direkt betroffen sind. Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) sind allein rund 30.000 Deutsche direkt oder indirekt von der aktuellen Lage betroffen – als Urlauber, Transitreisende, Kreuzfahrtgäste oder Geschäftsreisende.

Dieser Ratgeber erklärt dir Schritt für Schritt, was du jetzt tun solltest: von der Eintragung in die Krisenvorsorgeliste über deine rechtlichen Ansprüche bis hin zu konkreten Sicherheitstipps für den Aufenthalt in der Region. Denn auch wenn die Situation beängstigend wirkt – mit den richtigen Informationen kannst du ruhig bleiben und die richtigen Entscheidungen treffen.

Die aktuelle Lage: Was ist passiert?

Seit der militärischen Eskalation im Nahen Osten, bei der der Iran Angriffe auf Ziele in mehreren Ländern der Golfregion gestartet hat, ist der Luftraum über weiten Teilen des Nahen Ostens gesperrt oder stark eingeschränkt. Betroffen sind unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai, Abu Dhabi), Katar (Doha), Saudi-Arabien, der Oman, Kuwait, Bahrain sowie der Iran und der Irak selbst. Kreuzfahrtschiffe liegen in den Häfen fest, Flüge werden gestrichen oder umgeleitet, und wichtige Drehkreuze wie Dubai International Airport und Hamad International Airport in Doha arbeiten nur eingeschränkt.

Das Auswärtige Amt hat für mehrere Länder der Region Reisewarnungen ausgesprochen und rät deutschen Staatsbürgern dringend, die Anweisungen der örtlichen Behörden zu befolgen und nicht eigenständig zu Flughäfen oder in Nachbarländer zu reisen. Die Bundesregierung bereitet Rückholaktionen vor, priorisiert dabei aber besonders gefährdete Gruppen wie Familien mit Kindern, Kranke und Schwangere.

Schritt 1: Jetzt sofort in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND eintragen

Das Wichtigste zuerst: Wenn du dich noch nicht in die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes eingetragen hast, solltest du das sofort nachholen. Die Liste heißt ELEFAND – kurz für „Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland“. Sie ist das zentrale Instrument, mit dem das Auswärtige Amt im Krisenfall schnell und gezielt Kontakt zu deutschen Staatsbürgern im Ausland aufnehmen kann.

Die Registrierung ist kostenlos und dauert nur wenige Minuten. Du kannst dich über die offizielle Website krisenvorsorgeliste.diplo.de registrieren – entweder per E-Mail-Adresse oder mit deinem BundID-Konto. Gib dabei unbedingt an, wo du dich genau aufhältst (Hotel, Adresse), wie du erreichbar bist (Handynummer, E-Mail) und wie viele Personen in deiner Reisegruppe sind.

Die Eintragung in ELEFAND bedeutet nicht, dass der Staat automatisch für deine Rückreise aufkommt. Aber sie stellt sicher, dass die deutschen Auslandsvertretungen wissen, wo du bist, und dich im Notfall kontaktieren können. Gerade wenn Evakuierungsflüge organisiert werden, haben registrierte Personen einen klaren Vorteil.

Schritt 2: Kontakt zur deutschen Auslandsvertretung aufnehmen

Melde dich bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in dem Land, in dem du dich aufhältst. Die Kontaktdaten findest du auf der Website des Auswärtigen Amtes unter auswaertiges-amt.de. Die Auslandsvertretungen sind in Krisenzeiten oft überlastet, aber sie sind dein wichtigster Ansprechpartner vor Ort.

Das Auswärtige Amt hat angekündigt, Krisenunterstützungsteams nach Maskat (Oman), Doha (Katar) und Dubai (VAE) zu entsenden. Diese Teams können dir helfen, Informationen zu bekommen, Kontakt zu Angehörigen herzustellen und im Ernstfall Unterstützung bei der Rückreise zu erhalten.

LandReisewarnungDeutsche Auslandsvertretung
IranReisewarnung (nicht reisen)Deutsche Botschaft Teheran
IrakReisewarnung (nicht reisen)Deutsche Botschaft Bagdad
Vereinigte Arabische EmirateTeilreisewarnung / erhöhte VorsichtDeutsche Botschaft Abu Dhabi, Generalkonsulat Dubai
Saudi-ArabienErhöhte VorsichtDeutsche Botschaft Riad
KatarErhöhte VorsichtDeutsche Botschaft Doha
KuwaitErhöhte VorsichtDeutsche Botschaft Kuwait-Stadt
BahrainErhöhte VorsichtDeutsche Botschaft Manama
OmanErhöhte VorsichtDeutsche Botschaft Maskat

Schritt 3: Deinen Reiseveranstalter kontaktieren

Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast – also Flug und Hotel oder eine Kreuzfahrt als Paket –, ist dein Reiseveranstalter dein wichtigster Ansprechpartner. Nach deutschem Reiserecht (§ 651h BGB) ist der Veranstalter verpflichtet, sich um deine Rückreise, Umbuchungen und Unterbringung zu kümmern, solange du aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht abreisen kannst. Der Reisevertrag „läuft weiter“, bis eine Rückbeförderung möglich ist.

Das bedeutet konkret: Wenn dein Rückreisetermin verstreicht, weil keine Flüge möglich sind, muss der Veranstalter grundsätzlich für deine weitere Unterbringung und nötige Verpflegung sorgen. Auch wenn das Hotel direkt bei dir kassieren will oder saftige Rechnungen präsentiert – die rechtliche Verantwortung liegt beim Veranstalter. Wende dich schriftlich (E-Mail, WhatsApp) an deinen Veranstalter und dokumentiere alle Kommunikation.

Reiserechtsexperte Paul Degott empfiehlt: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte dem Veranstalter zunächst die Chance geben, seine Pflicht zu erfüllen. Erst wenn der Veranstalter untätig bleibt oder klar erklärt, dass er nichts anbieten kann, darf man auf eigene Faust handeln und später versuchen, die Mehrkosten erstattet zu bekommen.

Deine rechtlichen Ansprüche im Überblick

Pauschalreisende: Starke Rechte

Als Pauschalreisender hast du die stärksten rechtlichen Ansprüche. Der Reiseveranstalter muss dir eine kostenlose Rückreise organisieren. Wenn die Reise aufgrund der Sicherheitslage nicht mehr zumutbar ist, kannst du kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Rechtsgrundlage ist § 651h BGB: Bei „außergewöhnlichen Umständen“ – und ein aktiver Krieg in der Region ist eindeutig ein solcher – hast du ein kostenloses Sonderkündigungsrecht. Der Veranstalter muss dir den gesamten Reisepreis erstatten.

Individualreisende: Differenzierter

Wer Flug und Hotel getrennt gebucht hat, steht rechtlich etwas schlechter da. Bei EU-Airlines oder Abflug aus der EU greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG 261/2004): Die Airline muss für eine gewisse Zeit Unterkunft, Essen und Getränke stellen. Der Bundesgerichtshof hat eine Betreuungsdauer von mindestens etwa einer Woche bestätigt, wenn man festhängt. Wenn der Flug aufgrund gesperrter Lufträume objektiv nicht durchgeführt werden kann, muss die Airline den vollständigen Ticketpreis zurückzahlen – nicht nur Steuern und Gebühren.

Wichtig: Die Airlines tun das erfahrungsgemäß selten von sich aus. Du musst die Erstattung aktiv bei der Fluggesellschaft einfordern, idealerweise schriftlich und per Einschreiben.

Startet dein Flug außerhalb der EU mit einer Nicht-EU-Airline, greift die EU-Verordnung nicht. Dann bleibt nur ein Blick in die Beförderungsbedingungen der Airline.

Kreuzfahrtgäste: In der Obhut der Reederei

Wer auf einem Kreuzfahrtschiff in der Region unterwegs ist, befindet sich in der Obhut des Kreuzfahrtveranstalters und der Reederei. Das ist in einer Krisensituation eher ein Vorteil: Schiff und Veranstalter haben ein massives Interesse daran, das Schiff in Sicherheit zu bringen. Routen können geändert, andere Häfen angelaufen oder Ausflüge gestrichen werden. Reiserechtsexperte Degott rät davon ab, das Schiff auf eigene Faust zu verlassen.

Reiseversicherungen: Meist kein Schutz bei Krieg

Klassische Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind typischerweise für persönliche Schicksalsschläge gedacht: Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie. Kriegerische Auseinandersetzungen, Terror, Aufstände oder kriegsähnliche Zustände stehen in den Versicherungsbedingungen fast immer auf der Liste der Ausschlüsse. Überprüfe dennoch deine Versicherungspolice genau – manche Premium-Reiseversicherungen oder Kreditkartenversicherungen haben weitergehende Deckungen.

Was macht die Bundesregierung – und was kostet das?

Die Bundesregierung ist nach dem Konsulargesetz verpflichtet, deutschen Staatsbürgern im Ausland in Notlagen Hilfe zu leisten. Das umfasst Information, Betreuung und, wenn es hart auf hart kommt, auch die Organisation von Evakuierungen. Aktuell bereitet die Bundesregierung Rückholaktionen vor, priorisiert dabei aber besonders gefährdete Gruppen: Familien mit Kindern, Kranke, Schwangere und Personen in unmittelbarer Gefahr.

Wichtig zu wissen: Rückholflüge durch den Staat sind nicht kostenlos. Erfahrungen aus der Corona-Zeit zeigen, dass den Betroffenen nachträglich Kostenanteile in Rechnung gestellt werden – meist einige hundert Euro. Begründet wird das damit, dass es sich um eine private Reiseentscheidung handelt, für deren Risiken der Staat nicht grenzenlos aufkommt.

Sicherheitstipps: So verhältst du dich richtig

Auch wenn die Situation beängstigend wirkt, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Entscheidungen zu treffen. Der Deutsche Reiseverband rät ausdrücklich davon ab, eigenständig zu Flughäfen oder in Nachbarländer zu reisen. Hier sind die wichtigsten Sicherheitstipps für deinen Aufenthalt in der Region:

Bleib informiert: Verfolge die Lage über seriöse Nachrichtenquellen und die offiziellen Kanäle des Auswärtigen Amtes. Die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise findest du unter auswaertiges-amt.de. Melde dich auch beim Krisentelefon des Auswärtigen Amtes: +49 30 5000 2000.

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Bleib im Hotel: Verlasse dein Hotel oder deine Unterkunft nur, wenn es unbedingt notwendig ist. Meide öffentliche Plätze, Märkte, Touristenattraktionen und Menschenansammlungen. Halte dich von militärischen Einrichtungen, Botschaften und Regierungsgebäuden fern.

Kommuniziere regelmäßig: Informiere Familie und Freunde zu Hause regelmäßig über deinen Aufenthaltsort und dein Wohlbefinden. Halte dein Handy geladen und stelle sicher, dass du erreichbar bist. Speichere die Notfallnummern der deutschen Auslandsvertretung und des Auswärtigen Amtes.

Dokumentiere alles: Halte alle Kommunikation mit deinem Reiseveranstalter, der Airline und dem Hotel schriftlich fest. Fotografiere wichtige Dokumente (Reisepass, Buchungsbestätigungen, Versicherungspolicen) und speichere sie in der Cloud.

Bargeld und Vorräte: Stelle sicher, dass du ausreichend Bargeld in lokaler Währung und in Euro hast. Kaufe Wasser und Grundnahrungsmittel für einige Tage ein. Lade alle elektronischen Geräte auf.

Notfallplan: Besprich mit deiner Reisegruppe, was ihr tut, wenn ihr euch trennt oder die Kommunikation ausfällt. Legt einen Treffpunkt fest und notiert alle wichtigen Nummern auf Papier – nicht nur im Handy.

Länderspezifische Hinweise

Vereinigte Arabische Emirate (Dubai, Abu Dhabi)

Dubai und Abu Dhabi sind die wichtigsten Drehkreuze für gestrandete Reisende. Der Flughafen Dubai International Airport ist einer der meistfrequentierten der Welt. Bei iranischen Angriffen auf Ziele in den VAE wurde unter anderem das Luxushotel „Fairmont The Palm Dubai“ getroffen. Bleibe in deiner Unterkunft, verfolge die Anweisungen der lokalen Behörden und warte auf Informationen deines Reiseveranstalters. Das Auswärtige Amt hat Krisenunterstützungsteams nach Dubai entsandt.

Katar (Doha)

Der Hamad International Airport in Doha ist ebenfalls stark eingeschränkt. Kreuzfahrtschiffe liegen im Hafen fest. Katar hat sich bisher aus dem direkten Konflikt herausgehalten und gilt als relativer sicherer Hafen in der Region. Dennoch gilt erhöhte Vorsicht.

Oman (Maskat)

Der Oman hat sich ebenfalls neutral verhalten und ist ein wichtiger Ausgangspunkt für Rückholaktionen der Bundesregierung. Die Bundesregierung plant, Flugzeuge nach Maskat zu schicken. Wer die Möglichkeit hat, in den Oman zu gelangen, sollte dies in Absprache mit dem Reiseveranstalter und der deutschen Botschaft erwägen.

Saudi-Arabien (Riad)

Riad ist ein weiterer geplanter Ausgangspunkt für Rückholaktionen der Bundesregierung. Saudi-Arabien ist direkt an der Grenze zum Jemen und damit potenziell gefährdet. Befolge die Anweisungen der lokalen Behörden und der deutschen Botschaft.

Iran und Irak

Für den Iran und den Irak gilt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – das bedeutet: Reise nicht in diese Länder. Wer sich dort aufhält, sollte so schnell wie möglich versuchen, das Land zu verlassen, und dabei die Unterstützung der deutschen Botschaft in Anspruch nehmen. Reise nicht auf eigene Faust, sondern koordiniere alles mit der Botschaft.

Was ist mit Reisenden, die noch nicht abgereist sind?

Wenn du eine Reise in die Golfregion geplant hast, die noch nicht begonnen hat, hast du ebenfalls Rechte. Bei einer Pauschalreise kannst du dich auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen, wenn es eine Reisewarnung oder eine ähnlich ernste Gefahrenlage gibt. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht in § 651h in solchen Fällen ein kostenloses Sonderkündigungsrecht vor: Du kannst vom Vertrag zurücktreten, und der Veranstalter muss den gesamten Reisepreis erstatten.

Bei reinen Flugbuchungen gilt: Wenn der Flug aufgrund gesperrter Lufträume oder der Sicherheitslage objektiv nicht durchgeführt werden kann, muss die Airline den vollständigen Ticketpreis zurückzahlen. Fordere die Erstattung schriftlich ein und setze eine angemessene Frist.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ELEFAND und wie trage ich mich ein?

ELEFAND steht für „Elektronische Erfassung Deutscher im Ausland“ und ist die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amtes. Du kannst dich kostenlos unter krisenvorsorgeliste.diplo.de registrieren. Die Eintragung hilft den deutschen Auslandsvertretungen, dich im Krisenfall schnell zu kontaktieren und in Evakuierungsmaßnahmen einzubeziehen.

Muss ich die Kosten für einen staatlichen Rückholflug selbst bezahlen?

Ja, in der Regel werden dir nachträglich Kostenanteile in Rechnung gestellt – meist einige hundert Euro. Der Staat ist zwar verpflichtet, in Notlagen zu helfen, aber nicht, alle Kosten vollständig zu übernehmen. Im besten Fall liegen diese Kosten im Bereich der vom Veranstalter oder der Airline erstatteten Kosten.

Kann ich eigenständig einen teuren Rückflug buchen und die Kosten erstattet bekommen?

Das kann rechtlich zum Bumerang werden. Als Pauschalreisender musst du dem Veranstalter zunächst die Chance geben, seine Pflicht zu erfüllen. Erst wenn der Veranstalter untätig bleibt oder klar erklärt, dass er nichts anbieten kann, darfst du auf eigene Faust handeln. Setze vorher eine schriftliche Frist und dokumentiere alles.

Greift meine Reiseversicherung bei Krieg?

In den meisten Fällen nicht. Kriegerische Auseinandersetzungen und kriegsähnliche Zustände sind in klassischen Reiseversicherungen fast immer ausgeschlossen. Überprüfe dennoch deine Police genau – manche Premium-Versicherungen haben weitergehende Deckungen.

Soll ich auf eigene Faust in ein Nachbarland reisen?

Nein. Der Deutsche Reiseverband und das Auswärtige Amt raten ausdrücklich davon ab, eigenständig zu Flughäfen oder in Nachbarländer zu reisen. Die Situation kann sich täglich ändern, und eigenständige Aktionen können gefährlich sein. Koordiniere alles mit deinem Reiseveranstalter und der deutschen Botschaft.

Wie erreiche ich das Krisentelefon des Auswärtigen Amtes?

Das Krisentelefon des Auswärtigen Amtes ist rund um die Uhr erreichbar unter: +49 30 5000 2000. Alternativ kannst du dich an die nächste deutsche Botschaft oder das nächste Konsulat wenden.

Was tue ich, wenn mein Hotel mich rauswirft oder exorbitante Preise verlangt?

Als Pauschalreisender liegt die Verantwortung beim Reiseveranstalter – auch wenn das Hotel direkt bei dir kassieren will. Informiere deinen Veranstalter sofort schriftlich und fordere ihn auf, eine alternative Unterkunft zu organisieren. Zahle nur, wenn du keine andere Wahl hast, und dokumentiere alle Ausgaben für spätere Erstattungsansprüche.

Wichtige Notrufnummern und Kontakte

InstitutionKontakt
Krisentelefon Auswärtiges Amt (24/7)+49 30 5000 2000
ELEFAND Krisenvorsorgelistekrisenvorsorgeliste.diplo.de
Reise- und Sicherheitshinweiseauswaertiges-amt.de
Deutsche Botschaft Dubai (VAE)+971 4 397 2333
Deutsche Botschaft Abu Dhabi (VAE)+971 2 644 6693
Deutsche Botschaft Doha (Katar)+974 4496 6800
Deutsche Botschaft Maskat (Oman)+968 2483 2482
Deutsche Botschaft Riad (Saudi-Arabien)+966 11 488 0700
Deutsche Botschaft Kuwait-Stadt+965 2252 0827
Deutsche Botschaft Manama (Bahrain)+973 1753 0210

Fazit: Ruhe bewahren und Schritt für Schritt vorgehen

Eine Krisensituation im Ausland ist belastend – das ist keine Frage. Aber mit den richtigen Informationen und einem klaren Kopf lässt sich auch eine solche Situation meistern. Die wichtigsten Schritte noch einmal zusammengefasst: Trage dich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND ein, melde dich bei der deutschen Auslandsvertretung, kontaktiere deinen Reiseveranstalter und befolge die Anweisungen der lokalen Behörden. Reise nicht eigenständig in Nachbarländer und verlasse dein Hotel nur, wenn es unbedingt notwendig ist.

Die Situation in der Nahost-Region ist dynamisch und kann sich täglich ändern. Halte dich über seriöse Nachrichtenquellen und die offiziellen Kanäle des Auswärtigen Amtes auf dem Laufenden. Und vergiss nicht: Du bist nicht allein. Zehntausende Deutsche befinden sich in derselben Situation, und sowohl die Bundesregierung als auch die Reiseveranstalter arbeiten daran, Lösungen zu finden.

Aktuelle Informationen zur Lage im Nahen Osten findest du bei tagesschau.de und auf den offiziellen Seiten des Auswärtigen Amtes.

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