Sucht man im Internet nach Informationen zum Arbeitsamt, der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter, findet man zahlreiche Horrorstories, über die Bürokratie und die missmutigen Angestellten die einen dort erwarten. Daher wussten wir nicht wie sich Weltreise und Arbeitsamt vertragen würden.
Martinas Erlebnisse mit dem Arbeitsamt
Die Arbeitssuchend-Meldung
INFO: Die Arbeitssuchend-Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach der Kündigung erfolgen.
Mit entsprechend mulmigen Gefühl griff ich einige Tage nach meiner Kündigung zum Telefon und wählte die Nummer der Bundesagentur für Arbeit um mich arbeitssuchend zu melden.
Genaugenommen hatte mein Kontakt mit der Agentur für Arbeit damit begonnen, dass ich versuchte mich über ihren e-Service einzuloggen. Ich richtete mir dort also ein Konto ein und bekam dann die Meldung ich bräuchte noch eine Freigabe – PIN. Diese würde mir per Post zugesandt – sehr digital. Entsprechend war an eine Meldung online nicht zu denken.
Ich griff dann also zum Telefon und die erste Servicenummer die ich fand, war schon einmal falsch.
Ich probierte es bei der überregionalen und landete in einer Warteschleife. Gut zwanzig Minuten hörte ich eine 10 Sekunden Melodie, gefolgt von dem Verweis, man solle sein Anliegen doch bitte im Onlineportal klären (ja wie denn???).
Meine Nerven lagen blank.
Dann wurde ich zu einer Mitarbeiterin durchgestellt.
Bei ihrer unmotivierten Meldung am Telefon schwante mir bereits Übles. Als ich mich nichtsdestotrotz freundlich meldete und mein Anliegen erklärte, schlug die Stimme jedoch um und ich hatte ein nettes Gespräch von etwa fünf Minuten, in dem ich kurz meine Reisepläne schilderte und mit der Dame am Telefon die weiteren Schritte besprach.
Ich sollte mich binnen der drei Monate bis zur Arbeitslosigkeit persönlich beim Arbeitsamt melden, einen Beratungstermin würde es vermutlich nicht geben, da die Abteilung derzeit überlastet sei. Das klang für mich recht vielversprechend, da ich ja eh keine Beratung wollte.
Der Beratungstermin und Abmeldung vom Arbeitsmarkt
INFO: Bringe zum Beratungstermin am Besten gleich alle Unterlagen mit. Erkläre ehrlich was du planst und dass du nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Drei Tage später hatte ich Post. Vier Briefe um genau zu sein. Der erste enthielt die EInladung zu einem Beratungsgespräch knapp zwei Wochen später, zwei weitere enthielten einen Benutzernamen und einen Zugangs-Pin für den e-Service. Allerdings nicht für den Account den ich angelegt hatte. Allerdings funktionierten sie. Der letzte Brief enthielt den Zugang-Pin für den Account den ich zu Beginn angelegt hatte. Insofern, habe ich jetzt zwei Accounts beim e-Service. Ich aktivierte den zu Beginn angelegten Account allerdings nicht und der Brief landete dann in der Tonne.
Zwei Wochen später später ging ich zu meinem Beratungstermin. In meinem Brief stand, ich solle direkt zu einer gewissen Raumnummer kommen, als ich diese nicht fand – die Beschilderung war mehr als dürftig – erklärte mir der Herr am Empfang ich solle sowieso in einem der Wartebereiche warten bis ich aufgerufen werde. Also wartete ich.
Das Infomaterial vor Ort war zum davonlaufen und offensichtlich eher für bildungsfernes Klientel ausgelegt. Auf einem Monitor lief ein Infofilm der Agentur ohne Ton in Dauerschleife. Es gab einen kostenlosen Wasserspender.
Mit ca. fünf Minuten Verspätung wurde ich von einer freundlichen, leicht nervösen Dame in den späten vierzigern aufgerufen und in ihr Büro geleitet.
Nachdem ich ihr kurz berichtete was geplant sei, war sie recht erleichtert mich bald wieder vom Tisch zu haben und freute sich mit mir über meine tolle Gelegenheit die Welt zu sehen. Sie nahm auch direkt die Abmeldung vom deutschen Arbeitsmarkt vor und schickte mich dann das Stockwerk tiefer, um mich beim Kollegen arbeitslos zu melden.
Die Arbeitslosmeldung und Abmeldung vom Arbeitsmarkt
INFO: Die Arbeitslosmeldung muss persönlich beim Arbeitsamt erfolgen. Sie muss vor dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit sein, kann aber auch bereits kurz nach der Arbeitssuchend-Meldung sein. Geh am Besten einfach mal dort hin, wenn du Zeit hast oder erledige es nach deinem Beratungstermin. Nimm einen Lebenslauf mit, falls du nicht alle Daten über Anfangsdatum und Enddatum deiner Jobs und Nebenjobs auswendig weist.
Ich ging also nach unten zum Kollegen, stellte mich vor und sagte ihm ich wolle mich arbeitslos melden. Er schickte mich mit einem Formular in den Wartebereich.
Dort wurde ich wiederum ein paar Minuten später von einer anderen Kollegin aufgerufen.
Sie erfasste meine Arbeitslosmeldung, ließ mich erneut das Formular für die Abmeldung vom deutschen Arbeitsmarkt unterschreiben – man traute wohl den Kollegen von oben nicht ganz – und ging dann mit mir meinen Werdegang durch.
Meine Jobs gab es im System nicht. Ich bin mir nicht ganz sicher, was Leute beruflich machen, die laut Arbeitsamt tun, was ich tue. Auf jeden Fall wurde ich fein säuberlich in Schubladen geschoben. Die Dokumente die ich mitgebracht hatte wurden eingescannt und ich bekam einen neuen Zugang zum e-Service. Jetzt hatte ich drei.
Der Termin hatte insgesamt ca. eine dreiviertel Stunde gedauert.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld
INFO: Fülle diesen Antrag zeitnah aus. Da das Arbeitsamt nicht die schnellste Behörde ist, kann es sonst sein, dass nicht alle Vorgänge abgeschlossen sind, bis du auf reisen gehst und das wäre ja umständlich.
Eine halbe Stunde nach dem Termin rief meine Betreuerin von eben an und bat mich den neuen Zugang für den e-Service, den ich soeben bekommen hatte nicht zu nutzen, da ich damit ihr System durcheinander bringen würde.
Ich nutzte also meinen alten Zugang und arbeitete mich durch die Abfrage des Arbeitslosengeld-Antrags. Wenn du dich pünktlich nach deiner Kündigung (innerhalb von drei Tagen) arbeitssuchend gemeldet hast und vom Arbeitgeber gekündigt wurdest, geht das relativ schnell. Wenn du allerdings zu spät dran warst und selbst gekündigt hast, dann darfst du so nette Fragen beantworteten wie “Haben Sie versucht Ihre Kündigung zu vermeiden” oder “Hätten Sie nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt kündigen können”. Hierzu muss man dann Stellung nehmen.
Am Ende teilt das System mit welche Unterlagen man noch einreichen muss. Hier standen bei mir: Eine Arbeitsbescheinigung, die ich bereits eingereicht hatte bei meinem Beratungstermin, Eine weitere Arbeitsbescheinigung meines vorangegangenen Arbeitgebers, Eine Arbeitsbescheinigung für meinen Nebenerwerb, sowie Studienbescheinigungen seit 2011.
Unterlagen Einreichen
INFO: Mögliche Unterlagen, die ihr direkt bei der Arbeitslosmeldung oder später im System einreichen müsst, sind beispielsweise Arbeitsbescheinigungen der letzten 24 Monate, Studienbescheinigungen oder, falls ihr privatversichert seid, eine Bescheinigung der Krankenkasse über eine Berfreiung.
Ich persönlich gehöre nicht zu den Leuten die sieben Jahre alte Immatrikulationsbescheinigungen aus nostalgischen Gründen aufbewahren. Einige Bescheinigungen hatte ich noch, allerdings nicht alle. Ich wendete mich also an die Hotline des Jobcenters (7 Minuten 10-sekündige Melodie gefolgt von dem Hinweis man solle doch den e-Service nutzen). Die freundliche, leicht genervte Mitarbeiterin teilte mir mit, das System frage automatisch verschiedene Unterlagen ab – auch wenn sie für den Antrag gar nicht benötigt würden.
Bereits eingereichte Dokumente müssen nicht erneut eingereicht werden, werden aber trotzdem erneut abgefragt. Studienbescheinigungen müsse ich in meinem Fall nicht abliefern.
Ich reichte also die ausstehenden Dokumente nach. Für eine der Arbeitsbescheinigung brauchte es zwar einen Brief, zwei E-Mails und einen Anruf bei meinem ehemaligen Arbeitgeber, aber letztendlich gingen sogar diese bei mir ein und ich lud sie hoch.
Das Hochladen ist etwas umständlich. Man muss alle Dateien erst in einen separaten Dokumentenordner hochladen und kann sie erst dann seinem Antrag zuordnen.
Ein Detail, das mich hier jedoch störte war, dass ich zuvor gelesen hatte, dass ein Antrag mit fehlenden Dokumenten nicht bearbeitet wird. Ich schrieb also einen freundlichen Brief, in dem stand, dass sie ein Dokument bereits haben und ich die Auskunft erhalten hatte, dass sie das andere nicht bräuchten mit der Bitte sich zu melden, falls sie es doch bräuchten. Diesen lud ich anstatt der Dokumente hoch.
Soweit bin ich jetzt. Mal sehen wie es weiter geht 😀
TO BE CONTINUED
Max‘ Erlebnisse mit dem Arbeitsamt
Der telefonische Erstkontakt und der Zugang zum e-Service
Mein Erstkontakt mit dem Arbeitsamt ähnelt dem von Martina. Nachdem ich vergeblich versucht hatte einen Onlinezugang zu beantragen, wendete ich mich an die Hotline. Der nette Herr legte mir einen Zugang an und nahm auch direkt meine Arbeitssuchend-Meldung auf.
Nachdem ich den Online Zugang hatte (unzählige Briefe später) habe ich alle Daten die ich bis zu diesem Zeitpunkt hatte hochgeladen.
Das Beratungsgespräch und die Dokumente
Auch ich beham rasch einen Termin für ein Beratungsgespräch – nämlich direkt eine Woche nach der Arbeitssuchend-Meldung. Ich war wenig begeitsert davon. Nicht nur, dass ich wenig Sinn in dem Termin sah. Der Termin war auch unter der Woche Vormittags an einem Tag an dem ich noch berufstätig war.
Da ich nicht extra Urlaub nehmen wollte, wendete ich mich wieder an die Hotline (“ düm die dü – kennen sie schon unseren e-Service“)
Der netten Dame in der Hotline erklärte ich den Sachverhalt einer Sachberarbeiterin. Sie teilte mir einen neuen Termin zu – ebenfalls zu einer Zeit zu der ich noch arbeiten musste. Geht nicht, gibt’s hier wohl nicht. Der Termin kam dann erneut als Brief bei uns an.
Bereits vor meinem Termin lud ich die Anträge und Dokumente in das Online Portal hoch. Einige Dokumente fehlten, wie beispielsweise die Befreiungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkassen und zwei Arbeitsbescheinigungen der letzten 24 Monate.
Der Termin im Arbeitsamt bei der Beratungsstelle war sehr kurz, da ich gleich klar und deutlich sagte, was der derzeitige Status ist. Die Dame freute sich offensichtlich micht bald vom Tisch zu haben. Sie war sehr freundlich und machte auch gleich die Abmeldung vom Arbeitsmarkt mit mir. Danach wurde ich zu einer weiteren Sachbearbeiterin geschickt, die die persönliche Arbeitslosmeldung aufnahm.
Ich nutzte die Gelegenheit meine Sachbearbeiterin auf die fehlenden Dokumente anzusprechen. Die Befreiungsbescheinigung wird die größte Herausforderung. Nach Angaben meiner Sachbearbeiterin meinte ich sollte bei irgendeiner Krankenkasse anrufen. Die würden mir diese dann ausstellen.
Gesagt getan. Derzeit warte ich auf die Dokumente von meinen ehemaligen Arbeitgebern und der Krankenkasse.
Wir dürfen gespannt bleiben. …
FORTSETZUNG FOLGT